Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein

Der Magistrat wird gebeten, ihrer städtischen Beteiligungsgesellschaft KVG über den KVV Konzern die gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein zu verzichten. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein bleiben hiervon unberührt.