In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport steht das Thema Beförderungskosten von SchülerInnen auf weiterführenden Schulen im Transferleistungsbezug auf der Tagesordnung.
„Der Magistrat muss sicherstellen, dass die Arbeitsförderung Kassel die Fahrtkosten als Mehrbedarf übernimmt“, so Renate Gaß. Deswegen sei der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen unzureichend. Darin würde nur eine unkonkrete Prüfung gefordert, hier seien aber Beschlüsse nötig. Der Zugang zu Bildung dürfe nicht durch die Frage der Fahrtkostenübernahme verbaut werden. „SchülerInnen brauchen keine endlosen Prüfungen sondern einen Beschluss“.
Ausgangslage sind Urteile von verschiedenen hessischen Sozialgerichten
(z.B. Marburg Az. S5AS 309/10 ER oder Giessen S 29 AS 981/10 ER) in denen entschieden wurde, dass SchülerInnenfahrkarten als ein unabweisbarer laufender besonderer Bedarf gelten. Diese Vorschrift müsse auch in Kassel zügig umgesetzt werden, betont Renate Gaß.

