Kommunal-Kombi – die Umsetzung absichern und verbessern

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat der Stadt Kassel, sich beim Städtetag offensiv und umgehend dafür einzusetzen, den Zuschuss des Bundes für die Kommunal-Kombi-Stellen zu erhöhen und die Fördervoraussetzungen so zu verändern, dass alle Arbeitslosen für die Stellen zugelassen werden, um die beschlossenen Stellen noch einrichten zu können.

 

 Begründung:
Von den in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 100 Kommunal-Kombi-Stellen wurden in Kassel laut AFK-Bericht für 2008 erst 25 Stellen eingerichtet.
Von dem Ziel, bundesweit 100.000 Stellen einzurichten, wurden noch nicht mal ein Zehntel erreicht. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Richtlinie für das Bundesförderprogramm zur Einrichtung der Stellen einen zu geringen Spielraum für BewerberInnen gelassen hat und dass die Unterstützung der Kommunen zu gering ausfällt.
In einigen Fällen wurden bereits Mittel vom Bund genehmigt, können aber nicht abgerufen werden, weil die Voraussetzungen nicht passen, um eine Person aus ihrer Arbeitslosigkeit zu holen.
Aus diesen Gründen konnten in 2008 und Anfang 2009 nicht genügend Kommunal-Kombi-Stellen geschaffen werden. Da Ende 2009 das Programm ausläuft, wird jetzt im April auf Bundesebene die Richtlinie für das Programm noch einmal geändert. Der bisherige Ansatz reicht allerdings nicht aus. Die Fördervoraussetzungen müssen so verändert werden, dass auch Arbeitslose, die noch nicht im Bezug von ALGII stehen, die Möglichkeit haben über das Kommunal-Kombi-Programm auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.
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