Aussetzen der Hundesteuer

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel wird 2022 angepasst. Rentner*innen, Bezieher*innen von Transferleistungen nach SGB II, SGB XII, dem AsylbLG und Wohngeldempfänger*innen bzw. Inhaber:innen der Teilhabecard werden auf Antrag künftig gänzlich von der Hundesteuer befreit. § 6 (1) der Satzung wird dementsprechend angepasst.

Darüber hinaus werden unter § 6(2) Tiere aus dem vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. in Kassel unterhaltenen Tierheim „Wau‐Mau‐Insel“ für 5 Kalenderjahre von der Hundesteuer befreit. Dies gilt auch für Tiere, die aus anderen Tierschutz- oder Tierrettungseinrichtungen kommen.

Begründung:
Kürzlich wurde die Gebührenordnung für Tierärzte kurz GOT umfassend überarbeitet, sodass höhere Tierarztkosten ab November 2022 zu erwarten sind. Impfkosten verdoppeln sich und auch allgemeine Untersuchungskosten steigen. Zusätzlich werden die Menschen in Kassel mit den Mietpreissteigerungen, der allgemeinen Inflation sowie der Lebensmittelpreis- und Energiekostenexplosion belastet. Gerade ärmere oder allein lebende Menschen haben oft Hunde, um Sozialkontakte zu erleichtern und einen Gefährten zu haben. Aktuell gibt es für Menschen in Transferbezug schon eine Halbierung des Hundesteuersatzes beim ersten Hund. Dies stellt einen ersten wichtigen Schritt dar. Aufgrund der dargestellten Preissteigerungen sollte die Kommune im Rahmen ihrer Möglichkeiten aber auf Steuereinnahmen an dieser Stelle verzichten.
Satzung kommunale Hundesteuer Stadt Kassel:
https://www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php#f-steuersatz

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