Antrag ruruHaus für die Kommune nutzbar machen und erhalten

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1) Wir halten daran fest, dass das ruruHaus möglichst bald und in größtmöglichem Umfang für die öffentliche, kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen soll.

2) Die wesentlichen Informationen über den Vertrag – insbesondere Laufzeit, Pachtzins, Vertragspartner, Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse soweit es die Stadt betrifft – werden veröffentlicht.

3) Soweit dies noch nicht geschehen ist, wird der Magistrat beauftragt, umgehend sämtliche relevante Schäden am Gebäude festzustellen, Sicherung und Schadensbegrenzung zu vollziehen und die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen.

4) Der Magistrat wird beauftragt festzustellen, welche der relevanten Gebäudeschäden durch das Unwetter verursacht wurden und welche vorherigen Mängel zu den Folgeschäden geführt haben.

5) Der Magistrat wird beauftragt, umgehend verschiedene Varianten der möglichen Nutzung zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen) und zu beziffern:

a) Minimale Maßnahmen am Gebäude, die eine vorübergehende und ggf. teilweise Nutzung ermöglichen,

b) Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unwetter, womit eine Nutzung ggf. für eingeschränkte Zwecke möglich wäre,

c) Sanierungsmaßnahmen, die künftige Nutzungskonzepte verschiedener Art in der Zukunft ermöglichen.

6) Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Vertrag nachzuverhandeln, um

a) bereits bestehende Schwächen der Gebäudesubstanz in Anschlag zu bringen und

b) die dauerhafte Nutzung von Grundstück und Gebäude durch die Kommune zu sichern.

Die Ergebnisse und mögliche Optionen werden den Stadtverordneten vorgetragen.

Begründung:

Im November 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Stadt das ruruHaus übernimmt. In nicht-öffentlicher Sitzung wurde über die Konditionen des Vertrages abgestimmt. Zur Begründung hieß es in der Beschlussvorlage: „Ziel dabei ist es, die Anziehungskraft der Innenstadt aufrechtzuerhalten und Kasselerinnen und Kasseler wie auch Besucherinnen und Besucher aus nah und fern weiterhin in eine lebendige City zu locken…..“ Und weiter: „…Mit einer kulturorientierten Innenstadtentwicklung an dieser prominenten Stelle kann die Stadt Kassel einen ganz entscheidenden Beitrag für eine attraktive und lebendige Innenstadt leisten, von der alle profitieren können.“

Die vom zuständigen Dezernat veröffentlichte Feststellung, dass das ruruHaus nach dem Unwetter vom 22. Juli so stark geschädigt sei, dass in absehbarer Zeit keine Nutzung möglich ist, steht dieser Zielsetzung entgegen.

In der Magistratsvorlage vom November 2021 war zum Zustand des Gebäudes zu lesen: „Es hat sich gezeigt, dass die Grundsubstanz des Gebäudes für Folgenutzungen ausreichend tragfähig ist und keine substantiellen Gebäudeschäden zu erkennen sind.“

Am 17. Juli 2023 erklärte der Baudezernent in der HNA, dass eine Entkernung mit Generalsanierung der wesentlichen Bauteile notwendig wird. Die Kosten dafür seien mit einem Neubau vergleichbar. Es drängt sich die Vermutung auf, dass schon vor dem Unwetter die Gebäudesubstanz schadhaft war, so dass die vertragliche Grundlage zumindest überprüft werden muss.

Um zu verhindern, dass eine längere Phase des Leerstandes oder der weiteren Schädigung des ruruHauses bevorsteht, ist unverzügliches Handeln seitens der Stadt notwendig.

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