Bewirtschaftungsgrundsätze des Magistrats aufheben

1. Die vom Magistrat für den Haushalt 2026 erlassenen Bewirtschaftungsgrundsätze werden aufgehoben.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, alle drei Monate über eine aktualisierte Prognose für den Haushaltsvollzug im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zu berichten.
3. Der Magistrat wird aufgefordert, alle drei Monate über alle aufgrund geltender Haushaltsbewirtschaftungsgrundsätze abgelehnten Ausgaben der Ämter im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zu berichten.

Begründung
Die finanzielle Entwicklung der Stadt Kassel hat sich im laufenden Haushaltsjahr deutlich besser entwickelt als bislang angenommen. Nach aktuellen Zahlen sind im ersten Halbjahr 2026 bereits 166,6 Millionen Euro Gewerbesteuer bei der Stadt eingegangen. Damit liegen die Gewerbesteuereinnahmen rund 73 Millionen Euro beziehungsweise 78 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr wird inzwischen mit Gewerbesteuereinnahmen von rund 234 Millionen Euro gerechnet.

Gleichzeitig hält der Magistrat an einer restriktiven Bewirtschaftung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalts fest.

Das Recht der eigenen Haushaltshoheit ist nach der Hessischen Gemeindeordnung ureigenes Privileg der Stadtverordnetenversammlung, das nicht übertragen werden darf (HGO §51 Abs.7.). Die im Magistrat beschlossenen Bewirtschaftungsgrundsätze für den Haushalt 2026 entsprechen einer Hauswirtschaftlichen Sperre nach §107 der HGO. In den vom Hessischen Innenministerium herausgegebenen Hinweisen zur HGO werden Bedingungen gestellt, die eine Anordnung zur Durchführung selbiger rechtfertigen. Dazu muss sich entweder im Verlauf des Haushaltsvollzugs eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs ergeben oder der in der Beschlussfassung über den Haushalt erwartete Fehlbedarf höher ausfallen.

Bewirtschaftungsgrundsätze dürfen nicht zu einem Instrument werden, mit dem der Magistrat seine eigene finanzpolitische Schwerpunktsetzung an die Stelle der parlamentarischen Entscheidung setzt. Wenn der Magistrat in finanziell schwierigen Zeiten auf Ausgabendisziplin pocht, muss er bei einer deutlich verbesserten Einnahmesituation auch bereit sein, diese selbst auferlegte Bremse wieder zu lösen.
Die Kasseler*innen erwarten zu Recht, dass zusätzliche Einnahmen nicht lediglich dazu dienen, Verwaltungshandeln auf Sparflamme fortzusetzen. Sie erwarten Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Stadtentwicklung, soziale Angebote und eine leistungsfähige Verwaltung.