Sozialwohnungsquote

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt bei Schaffung von Baurecht und Verkauf von städtischem Grund an private Investoren eine Sozialwohnungsquote in Höhe von 30% einzuführen, die folgenden Kriterien entspricht:
-die Quote greift ab der Schaffung von 4 Wohneinheiten
-die Wohnungen sind so zu vermieten, dass sie den Sätzen der KdU nach SGB II und XII entsprechen.
-die Quote gilt unbefristet
-10% davon sind für die Sicherung von Wohnraum für Obdachlose festgelegt

Begründung:
Durch eine Sozialwohnungsquote kann beim Bau von Wohnungen durch private Investoren abgesichert werden, dass auch im bezahlbaren Segment Wohnungen entstehen. In Bremen wurde diese Quote 2013 eingeführt und verpflichtete beim Verkauf von städtischen Grundstücken oder der Schaffung von neuem Baurecht, dass 25% der neu geschaffenen Wohnungen im bezahlbaren Segment liegen.
Durch die Einführung von Sozialquoten können Investor_innen an ihre soziale Verpflichtung durch Eigentum und Kapital gebunden werden. Auch Frankfurt, Ulm, München, Hamburg, Stuttgart, Regensburg, Freiburg, Münster, Düsseldorf, Berlin und viele weitere Städte haben diese Möglichkeit bereits ergriffen.
Sie bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Entstehung sozialer Brennpunkte in Kassel entgegen zu wirken, da durch diese Quote im gesamten Stadtraum bezahlbarer Wohnraum entstehen wird.
Die Quote hat den Vorteil, dass nicht nur über staatliche Zuschüsse bezahlbarer Wohnraum entsteht, sondern etwa durch Mietpreis- und Belegungsbindung private Investoren ihren Beitrag leisten.
Dies ist nach §1 Abs. (6) Satz 2 und §11 Abs. (1)Satz 2 BauGB möglich und bei städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen.

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