„Die kommunale Wärmeplanung wird beschlossen. Sie bildet damit die Grundlage, um die Wärmeversorgung in Kassel langfristig klimaneutral, verlässlich, unabhängig und möglichst kosteneffizient zu gestalten. Der Magistrat wird im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der unverzüglichen Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans beauftragt. Der Kommunale Wärmeplan mit dem Ziel der Wärmeversorgung ohne Kohle, Öl und Gas wird breit öffentlich kommuniziert.
1. Die KVV GmbH und die Städtischen Werke werden darüber hinausgehend dazu aufgefordert, den Gasausstieg im Kombi-Heizkraftwerk an der Dennhäuser Straße bis 2035 zu planen. Dafür ist eine aktualisierte Prüfung der Alternativen wie der Fulda-Großwärmepumpe auf Basis der seit Beginn der Planungen fortentwickelten technologischen Innovationen der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die personellen Planungs-Kapazitäten zur kosteneffizienten und klimafreundlichen Transformation der Wärmeversorgung sind auszuweiten.
2. Der Magistrat soll zeitnah mit der Vorbereitung der sechs möglichen Nahwärmenetze im Ortskern Kirchditmold, Kennedy-Siedlung Harleshausen, oberem Jungfernkopf, Warteberg, Bossental und Fasanenhof beginnen.
3. Im Falle einer bundesrechtlichen Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes ist der Magistrat dazu aufgefordert, innerhalb von 6 Monaten die Umsetzungsmaßnahmen des Kommunalen Wärmeplans im Ambitionsniveau zu erhöhen.
4. Der Magistrat wird dazu beauftragt, bis Jahresende die bereits in Entwicklung befindliche Fernwärmesatzung als erweiterte Wärmesatzung zur Diskussion vorzulegen, die stadtweit bei Heizungstausch greifen soll. Ziel soll in Wärmenetzgebieten die Erhöhung der Anschlussquote an die Fernwärme zur allgemeinen Preissenkung sowie der Ausschluss neuer fossiler Heizungen sein, um ineffiziente Doppelstrukturen zu vermeiden.
5. Mindestens einmal jährlich soll über die Fortschritte bei der Maßnahmenumsetzung des Kommunalen Wärmeplans sowie zu möglichen geänderten Rahmenbedingungen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie Bericht erstattet werden.“
Begründung:
Eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein Schlüsselelement zum Erreichen der Klimaneutralität der Stadt Kassel (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.2019, Nr. 101.18.1379). Sie stärkt den Wirtschaftsstandort Kassel durch die Steigerung regionaler Wertschöpfung und erhöht die Versorgungssicherheit. Die Wärmeplanung fördert die Kosteneffizienz der künftigen Wärmeversorgung im
Stadtgebiet, beispielsweise durch die Priorisierung von Fernwärmeausbaugebieten. Sie schafft Planungssicherheit, sodass Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen und entsprechende Investitionsentscheidungen privater und öffentlicher Bauherren zuverlässiger geplant werden können.
Die Stadtverordnetenversammlung hat zum Voranbringen der Wärmewende bereits am 13. November 2023 (Nr. 101.19.893) eine Wärmeleitplanung für die Stadt Kassel beschlossen. Darüber hinaus verpflichtet der Gesetzgeber die Stadt Kassel bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen und zu beschließen (§ 13 Hessisches Energiegesetz (HEG) in Verbindung mit der Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung des Landes Hessen und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes). Der Wärmeplan wird durch das nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Gremium beziehungsweise die zuständige Stelle beschlossen (§ 23 Abs. 3 WPG).
Die nun vorliegende kommunale Wärmeplanung baut auf der bestehenden Wärmeleitplanung auf und bildet einen zentralen Baustein der Energiewende auf kommunaler Ebene, da rund die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Wärmebereich entfällt – entsprechend groß ist das Potenzial, durch eine strategische Wärmewende CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken und den Einsatz fossiler Energieträger Schritt für Schritt zu beenden. Damit schafft die kommunale Wärmeplanung die Grundlage, um die Wärmeversorgung in Kassel langfristig klimaneutral, verlässlich, unabhängig und möglichst kosteneffizient zu gestalten.
Der Wärmeplan wurde auf Basis des derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entwickelt. Eine Abschwächung der gesetzlichen Vorgaben zum Heizungstausch und der entsprechenden Anteile erneuerbarer Energien hätte zur Folge, dass die im Wärmeplan vorgesehene Transformation der Kasseler Wärmeversorgung und damit auch die Erreichung der Kasseler Klimaschutzziele deutlich erschwert würden. Das Ambitionsniveau der im Wärmeplan skizzierten kommunalen Umsetzungsmaßnahmen müssten müssen in diesem Fall noch einmal deutlich erhöht und gegebenenfalls ausgeweitet werden.
Das Kratzeisverfahren in Bremerhaven ermöglicht erstmals auch die Nutzung von Flusswasser kurz über dem Gefrierpunkt zur Fernwärmeversorgung mit Großwärmepumpen. Diese technologische Innovation war bei Berechnung der Basisdaten des Kommunalen Wärmeplans noch nicht erprobt, sodass eine Aktualisierung nötig ist.
Um Planungssicherheit für alle Bürger*innen zu schaffen und die Einhaltung der Klimaziele zu gewährleisten, ist eine Wärmesatzung ein geeignetes Mittel. So können auch nach Abschwächen des Gebäudeenergiegesetzes verbindliche Rahmenbedingungen für die erneuerbare Wärmeversorgung in den städtischen Quartieren festgesetzt werden. So werden gesundheitsgefährdende Feinstaubemissionen und hohe Kosten für Mieter*innen und Wohnungs-Eigentümer*innen vermieden.
Der geordnete Gasausstieg ist nicht nur klimapolitisch nötig. Die Kosten der Gasversorgung steigen absehbar weiter, sodass die Entwicklung alternativer Wärmeversorgungs-Optionen und eine geordnete Stilllegung im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge soziale Härten vermeidet. Eine Abkehr vom Erdgas schafft die überfällige geopolitische Unabhängigkeit von Importen aus Russland, Katar oder den USA.

