Neues Parkhaus und Park-and-Ride-Konzept im Rahmen des Projektes 2. Eishalle / „Sportcampus Süd“

Anfrage zur Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr

Die Mehrheit der Kasseler Stadtverordneten hat vor der Sommerpause beschlossen, mit circa 20 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen“ des Bundes die Pläne eines privaten Investors zu unterstützen, die den Bau einer 2. Eishalle beinhalten (neben der bereits bestehenden) mitsamt Ausbau der darum liegenden Infrastruktur sowie ein neues Parkhaus mit mindestens 1000 Stellplätzen. Unsere Kritik an diesem klimaschädlichen Projekt, das nur wenigen Bewohner:innen Kassels zugutekommen wird, ist bekannt.

Auch bezüglich des geplanten Parkhauses bleiben viele Fragen offen. Der Magistrat stellt dessen Bau unter anderem als Beitrag zur Stärkung des Park-and-Ride-Angebots dar. Allerdings entfallen durch das Vorhaben bestehende öffentliche Kfz-Stellplätze. Bisher gab es auf der Fläche rund 450 Parkplätze, die auch für Park-and-Ride genutzt wurden, während im neuen Parkhaus laut städtebaulichem Vertrag nur 200 Park-and-Ride-Stellplätze vorgesehen sind. Zudem soll der Stadt das Nutzungsrecht an diesen Stellplätzen offenbar zunächst nur für fünf Jahre vom privaten Betreiber eingeräumt werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur tatsächlichen Verbesserung des Park-and-Ride-Angebots, zu den finanziellen Folgen für die Stadt sowie zur Vereinbarkeit des Projekts mit den städtischen Klimaschutzzielen.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie viele öffentliche Stellplätze standen auf den vom Vorhaben betroffenen Flächen bisher zur Verfügung?2. Wie viele dieser Stellplätze wurden bisher für Park-and-Ride genutzt oder standen dafür zur Verfügung?
3. Welche laufenden Kosten hatte die Stadt Kassel bisher (pro Jahr) für diese Stellplätze?
4. Wie viele Stellplätze soll das geplante Parkhaus insgesamt umfassen?
5. Wie viele dieser Stellplätze sind dauerhaft für die öffentliche Park-and-Ride-Nutzung vorgesehen?
6. Wird das Park-and-Ride-Angebot für die Nutzer:innen gebührenpflichtig sein?
7. Welche Nutzungen sind für die anderen Stellplätze im Parkhaus vorgesehen? Wie wird sichergestellt, dass zu Spielzeiten oder Zeiten in denen das Stadion hochfrequentiert ist, die Park-and-Ride-Möglichkeiten nicht negativ beeinträchtigt werden?
8. Laut städtebaulichem Vertrag vom 7. Mai 2026 existiert ein weiteres Vertragswerk „mit Detailregelungen im Hinblick auf insbesondere Kostenbeteiligung seitens der Stadt
sowie Vertragslaufzeit“. Was sind die wesentlichen Inhalte dieses Vertrages und wo ist er öffentlich einsehbar? Falls der Vertrag nicht öffentlich einsehbar ist, mit welcher Begründung?
9. Trifft es zu, dass der Stadt die Nutzungsrechte an den Park-and-Ride-Stellplätzen zunächst lediglich für fünf Jahre eingeräumt werden? Falls ja:
– weshalb wurde diese Laufzeit gewählt,
– welche Kosten entstehen der Stadt hierfür,
– bestehen Verlängerungsoptionen oder Ankaufsrechte,
– und welche Regelungen gelten nach Ablauf der fünf Jahre?
10. Wie bewertet der Magistrat den Umstand, dass gegenüber dem heutigen Bestand weniger öffentliche Park-and-Ride-Stellplätze zur Verfügung stehen würden?
11. Wurde untersucht, welche Auswirkungen der Wegfall der bisherigen Stellplätze auf das Park-and-Ride-Angebot und das Mobilitätsverhalten der Pendler:innen hat? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
12. Wie begründet der Magistrat die Aussage, das Parkhaus stärke den Umweltverbund bzw. das Park-and-Ride-Angebot, wenn gleichzeitig öffentliche Stellplätze entfallen und die Zahl der für Park-and-Ride verfügbaren Stellplätze sinkt?
13. Wäre es nicht generell ökologisch sinnvoller, Park-and-Ride-Angebote mit attraktivem ÖPNV-Anschluss außerhalb des Kasseler Beckens auszubauen?
14. Sind im Zusammenhang mit Bau, Unterhaltung oder Betrieb der öffentlichen Park-and-Ride-Stellplätze laufende finanzielle Leistungen oder Zuschüsse der Stadt an den Betreiber vorgesehen? Falls ja, in welcher Höhe und auf welcher vertraglichen Grundlage?
15. Aus welchen Gründen wurde die Beschlussfassung über das Gesamtprojekt in einem derart engen Zeitrahmen vorgenommen, anstatt den beteiligten Fraktionen und Trägern öffentlicher Belange eine ausführliche Prüfung der umfangreichen Unterlagen zu ermöglichen, obwohl es sich um eines der größten kommunalen Investitionsvorhaben der vergangenen Jahre handelt?
16. Die Klimarelevanzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben „erheblich negative Auswirkungen“ auf das Klima hat. Welche konkreten negativen Auswirkungen wurden festgestellt und aus welchen Gründen hält der Magistrat die Realisierung des Vorhabens dennoch für gerechtfertigt?
17. Wie bewertet der Magistrat den Bau eines Parkhauses mit über 1.000 Stellplätzen vor dem Hintergrund der städtischen Klimaschutzziele, des Ziels der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sowie des Beschlusses zur Klimaneutralität?
18. Welche Prognosen liegen dem Magistrat vor hinsichtlich der durch das geplante Parkhaus zusätzlich erzeugten Kfz-Fahrten pro Tag bzw. pro Jahr?

Um schriftliche Antwort wird gebeten.

Bild von wal_172619 auf pixabay

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