Anpassung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII

Der Magistrat der Stadt Kassel wird aufgefordert,
über den Hessischen Städtetag und den Deutschen Städtetag auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, damit die Empfehlungen der Expertenkommission im Hinblick auf eine wissenschaftliche Ermittlung, Neubemessung und Festsetzung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und XII umgesetzt werden, in der die besonderen Kinderbedarfe berücksichtigt werden. Ebenso soll durch eine Öffnungsklausel im SGB II eine abweichende Bedarfsbemessung für einen höheren Bedarf im Einzelfall vor Ort möglich sein.
 
Begründung:
Die derzeitigen finanziellen Leistungen für bedürftige Familien mit Kindern im SGB II und XII decken nicht den tatsächlichen und notwendigen Bedarf. Dieses führt dazu, dass eine gerechte Teilhabe und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen an Bildung und Gesundheit verhindert wird.
Auf diese Problematik machten sowohl Betroffene als auch soziale Institutionen vor Ort aufmerksam.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23.05.08 die Bundesregierung aufgefordert, die folgenden Maßnahmen bis Ende 2008 umzusetzen:
– Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII
unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung
des Kinderbedarfes vorzusehen.
– Sicherstellung, dass die besonderen Bedarfe der Kinder im Hinblick auf die
Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und
Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie bei der
Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler durch die
Leistungen nach dem SGB II und XII abgedeckt werden.
– Aufnahme einer Öffnungsklausel entsprechend dem § 28 SGB XII in das SGB II zur
abweichenden Bedarfsbemessung in Einzelfällen.
 
Die Bundesregierung ist den Empfehlungen bislang mit der Einführung eines sog.
„Schulbedarfspaketes“ nur teilweise gefolgt. Ab dem Schuljahr 2009 sollen bedürftige
Eltern von Schülern und Schülerinnen bis zur 10. Klasse jährlich einen einmaligen Betrag von 100 € erhalten, um Lernmittel anzuschaffen. Durchaus kritisch in diesem Zusammenhang ist die Beschränkung des Schulbedarfspaketes auf die ersten 10 Schuljahre. Die weiteren Maßnahmen der Bundesratsinitiative sind bislang nicht umgesetzt worden. Auch die im Sommer anberaumte Regelsatzerhöhung für Kinder und Jugendliche entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz.
Mit dem vorstehenden Antrag will die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel auf die Bundesregierung einwirken, sich dieser besonderen Problematik anzunehmen und noch im ersten Halbjahr 2009 nach Lösungen zu suchen, mit der Chancengleichheit und Teilhabe von bedürftigen Kindern an Bildung und Gesundheit gewährleistet sind.
Die oben stehenden Formulierungen sind vorwiegend übernommen worden aus einem Antrag des Bürgermeisters von Emsdetten. Der Rat der Stadt Emsdetten hat am 16.12.2008 dem Antrag einstimmig zugestimmt.
Von Seiten des familienpolitischen Sprechers der hessischen SPD, Gerhard Merz, als auch von der sozialpolitischen Sprecherin der hessischen Grünen wurde ebenfalls eine deutlichere Erhöhung der Regelsätze gefordert.
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