Balkonkraftwerke

Änderungsantrag an Vorlage 101.19.776 „Balkonkraftwerke“

Der Magistrat wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Förderung von
Balkonkraftwerken inklusive Finanzierungskonzept zu initiieren. Der Erwerb
von Balkonkraftwerken (Solar) soll mit einem einmaligen Zuschuss von 150 €
pro Haushalt unterstützt werden.

Pro Haushalt, der eine Mittendrin-TeilhabeCard nachweist, soll für den Erwerb einer Mikro-Photovoltaik-Anlage bis 400W bzw. 800W Wechselrichter-Leistung ein einmaliger Zuschuss von 400 € bzw. 700 € gewährt werden. Die Förderung ist gedeckelt auf maximal 80% der tatsächlich nachgewiesenen Kosten.

Die Nachweisanforderungen für die Bürger:innen müssen so gestaltet sein, dass die Förderung im vollen Umfang für das Balkonkraftwerk genutzt werden kann und hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen.

Die Stadt Kassel soll die Wohnungsbauunternehmen und insbesondere die GWG auffordern, den Einbau von Balkonkraftwerken durch Mieter:innen ohne unverhältnismäßige Auflagen zu genehmigen.

 

Begründung:
Der Schutz der Umwelt und das Stoppen des Klimawandels haben zur Erhaltung des Planeten für zukünftige Generationen höchste Priorität. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Möglichkeiten des Klimaschutzes so weit als möglich umgesetzt werden. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten Photovoltaikanlagen.

 

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kassel haben die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu montieren. Seit einigen Jahren weiten sich dafür die Möglichkeiten von Mikro-Photovoltaikanlagen an Balkonen, Fassaden oder auf Vordächern und Garagen aus. Gegen Ende des Jahres soll sich die mögliche Maximalleistung für diese Mikro-Anlagen von 600 Watt auf 800 Watt erhöhen und wurde daher hier schon berücksichtigt.

 

In und um Kassel erwerben bislang vor allem viele Bewohner*innen von Einfamilienhäusern Mikro-Photovoltaik-Anlagen. Dabei wäre hier in aller Regel eine Dachanlage möglich und klimapolitisch sinnvoll. Mikro-Photovoltaik-Anlagen sind bereits heute auch ohne Förderung wirtschaftlicher als geförderte Dachanlagen, sie bedürfen daher keiner allgemeinen Förderung – auch da aufgrund der Kleinteiligkeit des Fördertatbestands der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig wäre.

 

Das große unerschlossene Potenzial der Mikro-Photovoltaik liegt hingegen in den Mehrfamilienhäusern. Dort sind bislang noch kaum Mikro-Photovoltaik-Anlagen installiert. Mieter:innen konnten bislang auch sonst nicht direkt an der Energiewende teilhaben. Jedoch sind 18% der Kasseler Bürger:innen (überwiegend Mieter:innen) angesichts der deutlich gestiegenen Energiepreise von Armut bedroht. Im Sinne des „Pakts gegen Armut“ kann die gezielte Förderung von einer Investition in eine Mikro-Photovoltaik für dieses Fünftel der Kasseler Bevölkerung deren gesellschaftliche Teilhabe entschieden verbessern. So ermöglichen wir gerade den Menschen, die am meisten unter steigenden Energiepreisen leiden, sich an der kostendämpfenden Energiewende zu beteiligen. So dürfte auch die Unterstützung für die Energiewende in unserer Stadt gestärkt werden.

 

Die Mittendrin-Teilhabecard ist in der Zielgruppe bereits weit verbreitet und kann auf der Website der Stadt von allen Transferleistungsempfänger:innen ohne große Hürden beantragt werden. Da die Zielgruppe häufig kaum liquide Mittel hat, sollte der Zuschuss unmittelbar innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen des Antrags ohne aufwändige Prüfungen ausgezahlt werden.

 

Das Förderprogramm sollte an die Erfahrungen eines ähnlichen Förderprogramms in Düsseldorf angelehnt werden: https://www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/klimafreundliches-wohnen-und-
arbeiten.html

 

Die laufende städtische Solarkampagne „Kassel macht Watt“ kann im Rahmen des angedachten Förderprojekts die vielfältigen Möglichkeiten von Mikro-Photovoltaik- Anlagen in die breite Stadtbevölkerung kommunizieren. Durch gezielte Informationsbereitstellung kann so die Verbreitung von Balkonkraftwerken in der Stadt
Kassel weiter gesteigert werden.

 

Um den Mieter:innen überhaupt die Möglichkeit zur Nutzung von Balkonkraftwerken zu geben, müssen die Wohnungsbaugesellschaften die Installation billigen. Die GWG verweigert ihren Mieter*innen bislang die Genehmigung für Balkonkraftwerke. Das verspricht den notwendigen Maßnahmen zum Stoppen des Klimawandels. Die Nutzung von Mikro-Photovoltaik-Anlagen soll unkompliziert und unbürokratisch vonstatten gehen. Statt einem Verbot bietet sich eine Information an alle Mieter:innen über die Möglichkeiten der Balkonkraftwerke an.