Bürgerversammlung zu den Empfehlungen des Klimaschutzrates

Mehr dazu im Bürgerinformationssystem der StadtDie Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten im Jahr 2024 eine Bürgerversammlung laut §8a HGO zum Ziel Klimaneutralität 2030 einzuberufen. Dabei soll über die Empfehlungen des Klimaschutzrates und den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen und deren Effektivität berichtet werden und ein Forum für Einwohner:innen geboten werden.

Begründung:

Laut §8a HGO soll zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. Wir erachten Klimaschutz und welche effektiven Maßnahmen hier die Stadt Kassel ergreift für eine enorm wichtige Angelegenheit. Inzwischen wurde eine Klimaschutzstrategie als Leitfaden verabschiedet, doch das Jahr 2030 scheint weiter sehr ambitioniert. Der 2019 beschlossene jährliche Bericht in der Stadtverordnetenversammlung ist bislang nur einmal erfolgt.

Der Klimaschutzrat hat in seiner Sitzung am 7. September daher eine Bürgerversammlung angeregt, um gemeinsam mit der Stadtbevölkerung Bilanz zu ziehen:

„Der Klimaschutzrat hat sich ausführlich mit dem (vorläufigen) Monitoring-Bericht der

Stadtverwaltung für das Berichtsjahr 2021 beschäftigt, schließt sich der dazu erstellten

Stellungnahme der Themenwerkstatt „Grundlagen und Monitoring“ an und stellt fest:

Der Bericht zeigt eindeutig auf, dass bei einem Fortschreiten des bisherigen Trends die Klimaneutralität bis 2030 nicht erreicht wird. Daher ist es erforderlich, dass die in der Klimaschutzstrategie formulierten Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Der Umsetzungsstand von entsprechenden Gremienbeschlüssen ist konsequent und engmaschig zu

kontrollieren und zu veröffentlichen. Dazu ist es auch notwendig, dass die bereits beschlossene Überprüfung der Vereinbarkeit einzelner Beschlüsse und Maßnahmen mit dem Ziel der

Klimaneutralität umgesetzt wird.

Zudem sollte zeitnah und langfristig sichergestellt werden, dass die Stadtverwaltung die notwendige Datenbasis erhält, um belastbare Aussagen treffen zu können. Die Kompetenz von Akteuren in der Stadt wie die Universität Kassel sollte hierbei aktiv einbezogen werden.

Das Konzept des Monitoring-Berichts soll ergänzend einen besonderen Blick auf die konkreten Einflussbereiche der Stadt Kassel richten, erfolgreiche Maßnahmen und ihre Wirkung beispielhaft aufzeigen und die Rolle weiterer Akteure wie Industrie und Gewerbe hervorheben.

Der Klimaschutzrat empfiehlt die Durchführung einer öffentlichen Bürgerversammlung zum Thema Klimaschutz im Sinne von § 8a der Hessischen Gemeindeordnung.

Der Klimaschutzrat fordert die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat auf, im Sinne der beschlossenen Klimaneutralität entschlossen und zügig zu handeln.“