zur Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Der Magistrat wird beauftragt,
Die Planungsziele für den Bereich zwischen Auedamm und Fulda baurechtlich abzusichern.
Folgende Ziele sind insbesondere zu berücksichtigen:
– Sicherung und angemessene Erweiterung der Rudervereinsgebäude am Hangfuß des Auedamms
– Freihaltung des Streifens zwischen den bestehenden Gebäuden und der Fulda von baulicher Nutzung aus landschaftsplanerischen und naturschutzfachlichen Gründen und des Hochwasserschutzes
– Sicherstellung der Beteiligung der Gremien, Träger Öffentlicher Belange (TÖB) und BürgerInnen
Mehr dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt

