Öffnung von städtischen Räumen für politische Initiativen

zur Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert sicher zu stellen, dass in allen städtischen Räumen, bzw. in allen von der Stadt mit Investitions- oder Betriebskostenzuschüssen getragenen Bürgerräumen politische Initiativen und Gruppierungen neben allen anderen Gruppierungen ebenfalls Anmietungen vornehmen können.

Begründung:

Für die neuen Bürgerräume in Rothenditmold ist eine Anmietung durch politische Gruppierungen in der Nutzungsordnung festgelegt, dass politische Gruppierungen die Räume nicht nutzen dürfen.

Eine solche Regelung stellt eine Diskriminierung von politischem Engagement dar und behindert bürgerschaftliches, politisches Engagement in diesem Stadtteil. Solange solche Räumlichkeiten mit finanzieller Förderung der Stadt eingerichtet und/oder unterhalten werden, ist sicherzustellen, dass eine solche Diskriminierung ausgeschlossen wird.

Mehr dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt