„Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf rückwirkende Übernahme Ihrer tatsächlichen Miet- und Heizungskosten, wenn diese bisher nicht vollständig von der Arbeitsförderung der Stadt Kassel erstattet wurden“. Diese dringende Empfehlung gibt Axel Selbert aus der Stadtverordnetenfraktion der Kasseler Linke für Arbeit und soziale Gerechtigkeit an alle EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II.
Fast 1 Jahr haben Arbeitsförderung, Sozialamt und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung gezögert, bis sie die bisherige Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und der Heizung ganz leise als rechtswidrig anerkannt haben. Dadurch hat die Arbeitsförderung allein im letzten Jahr noch über 2 Millionen Euro zu Lasten der Betroffenen „eingespart“. Erst für die Zukunft, bei allen Neuanträgen und Folgeanträgen ab Juli 2010, werden die tatsächlichen Miet- und Heizkosten für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II zugrunde gelegt.
Ende April hatte die Kasseler Linke im Stadtparlament beantragt, allen denjenigen LeistungsempfängerInnen, die durch die Pauschalierung zu wenig erhalten hatten, eine Nachzahlung zumindest für die Zeit ab dem 1.7.2009 zu gewähren. Am 2.7.2009 hatte nämlich das Bundessozialgericht höchstrichterlich die Pauschalierung für unzulässig erklärt. Eine solche Nachzahlung von Amts wegen wurde jedoch von SPD, Grünen, CDU und FDP abgelehnt.
Dies schließt aber überhaupt nicht aus, dass die betroffenen LeistungsempfängerInnen nicht noch individuell ihre Rechte einfordern können. Die Kasseler Linke für Arbeit und soziale Gerechtigkeit ruft deshalb die LeistungsempfängerInnen im Hartz IV-Bezug auf, die Politik
der Stadt Kassel nicht ohne Widerspruch hinzunehmen und bei der AFK einen Antrag auf Nachzahlung der Kosten der Unterkunft zu stellen. Ein Antragsvordruck kann auf der Internetseite der Kasseler Linken für Arbeit und soziale Gerechtigkeit heruntergeladen werden.

