Teilhabe von Anfang an

Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Menschen bei Antragstellung von sozialen Leistungen, unaufgefordert die Teilhabekarte zugeschickt bekommen.

Begründung:

Die Teilhabekarte ermöglicht Ermäßigungen im kulturellen Bereich und den Zugang zur vergünstigten Mittendrinkarte für den ÖPNV. Da bei der Beantragung von sozialen Leistungen von Antragstellung bis Antragsentscheidung oft mehrere Wochen bis Monate vergehen, erhalten Menschen zwar oft im Nachhinein die Leistungen, aber können nicht Ermäßigungen im Nachhinein geltend machen, weshalb sie in dieser Zeit von sozialer und kultureller Teilhabe oft ausgeschlossen sind. 2023 wurde beim Wohngeld weniger als jeder zweite Antrag innerhalb von zwei Monaten (42,12 %) fertig bearbeitet.

In Bezug auf Anträge zum Wohngeld wurden annäherungsweise 90 Prozent und mehr der Anträge bewilligt (Vorlage Nr. 101.19.1037). Eine konkrete Prozentzahl kann nicht angegeben werden, Ablehnungen resultieren jedoch häufig nicht aus fehlender Bedürftigkeit sondern anderer Zuständigkeit, weshalb der Anspruch auf die Teilhabekarte auch dort gegeben ist.

Darüber hinaus ist die Teilhabekarte immer noch bei vielen unbekannt und die digitale Beantragung für manche eine Hürde.

Die automatische Zustellung der Teilhabekarte ist außerdem ein Signal an Antragsteller*innen. Gerade bei der Grundsicherung ist bekannt, dass viele Anspruchsberechtigte aus Scham ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen. Kassel hat sich vorgenommen mit dem Pakt gegen Armut Menschen zu unterstützen und weg vom Misstrauen hin zur Unterstützung von Armutsbetroffenen zu kommen.

Berichterstatter*in: Jenny Schirmer

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