Totalkürzungen und Sanktionen in den Geschäftsbericht der AFK aufnehmen

zur Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport

Der Magistrat wird aufgefordert,

sich dafür einzusetzen, dass im Geschäftsbericht der AFK die monatliche Anzahl der Personen im SGBII-Bezug
a) mit Totalkürzungen (Regelsatz + KdU) und
b) mit Totalkürzungen des Regelsatzes
aufgeführt werden.
Außerdem soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die im jeweiligen Jahr verhängten Sanktionen nach Sanktionsgrund aufgeschlüsselt werden, dass aufgeschlüsselt wird, gegen wie viele Sanktionen Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben wurde und wie viele Sanktionen wieder zurückgenommen werden mussten.
Begründung:
Im Sozialausschuss im Sommer 2009 sagte der Leiter des Sozialamts und der AFK Herr Ruchhöft, dass es keine Totalkürzungen gäbe, so dass grundsätzlich zumindest die Miete für LeistungsempfängerInnen übernommen werde. Immer wieder werden uns aber anders lautende Aussagen von Betroffenen zugetragen. Es geht darum Klarheit über die Vorgehensweise der AFK zu schaffen; denn klar ist, dass eine völlige Kürzung der Bezüge u.a. leicht zu Obdachlosigkeit führen kann.
Mehr dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt