Überschreitung der baulich zulässigen Nutzung

1. Wie ist die reale Grundflächenzahl (GRZ) und die Fläche der Anlagen nach der BauNVO der Grundstücke: Kirchditmolder Str 16, Kunoldstr 37, Kurhausstr 28, Riedelstr 22, der landeseigenen Grundstücke neben dem Gerichtszentrum Goethestr 193/10, 193/11, 193/5 und 487/193, Prinzenquelle 39 (auch die festgesetzte Geschossigkeit und die GFZ) und auf den Grundstücken Wilhelmshöher Allee 174 und 176 mit schon festgestellter rechtswidriger Baugenehmigung? Darstellung gerne als Tabelle mit den Anlagedaten der Flächen: Grundstück + Gebäude + Terrassen, Balkone, Dachüberstände, Vordächer + Garagen, Stellplätze mit Zufahrten + unterirdische Bauteile nicht überbaut + Gehweg + Nebenanlagen.

2. Wie sind die rechtlichen Vorgaben der GRZ für diese Grundstücke? Darstellung gerne als Tabelle.
3. In welchem Rahmen sind sie festgelegt: in B-Plänen, der BauNVO oder andere Quellen? Darstellung gerne als Tabelle.
4. Sind die Baugenehmigungen und Bauausführungen der oben genannten Beispiele rechtskonform?
5. Ist die Personalausstattung der unteren Bauaufsicht ausreichend, um allen rechtlichen Anforderungen insbesondere an Prüftiefe nachkommen zu können?
6. Erfolgten die Baugenehmigungen durch die Sachbearbeitungsebene?
7. In welchen Fällen wurde auf Weisung genehmigt?
8. Durch wen erfolgte die Weisung?
9. Wurden bei allen diesen Genehmigungen die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) wie die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde, der ZRK etc. beteiligt?
10. In welchen Fällen wurde kein Einvernehmen mit allen TÖBs hergestellt?
11. In welchen Fällen wurde eine positive Stellungnahme der Stadtverwaltung in Genehmigungsverfahren der Unteren Bauaufsicht abgegeben, obwohl rechtswirksame B-Pläne den Genehmigungen entgegenstehen?
12. Welche Konsequenzen haben die festgestellten Verstöße in den Baugenehmigungen?

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