Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kassel ab 2026 – Risiken durch Fachkräftemangel und Infrastrukturdefizite

Die schrittweise Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ab dem 1. August 2026 (beginnend mit den ersten Klassen) ist ein wichtiger gesellschaftlicher Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Chancengerechtigkeit sowie die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist auf kommunaler Ebene jedoch mit ernsthaften strukturellen Hindernissen verbunden, darunter ein akuter Fachkräftemangel, eine unzureichende Infrastruktur (insbesondere Mensen und Ruheräume) sowie administrative Verzögerungen. Kassel ist als westdeutsche Großstadt mit einem besonders hohen quantitativen Bedarf konfrontiert.

Wir fragen den Magistrat:

I. Strategische Planung, Ziele und Fristen

1.     Welche konkreten Mengenziele (Anzahl der Plätze) hat die Stadt Kassel zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung festgelegt und wie sind diese nach Stadtteilen aufgeschlüsselt? Die Angaben sind tabellarisch nach Stadtteilen und Schulstandorten darzustellen.

2.     Wurden bei der Planung neuer Plätze aktuelle demografische Prognosen und Migrationstrends berücksichtigt?

3.     Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitung für die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs ab dem 1. August 2026 (erste Klassen) und für die vollständige Abdeckung bis August 2029?

4.     Wie realistisch schätzt der Magistrat die Möglichkeit ein, die erforderliche Anzahl an Plätzen in Kassel innerhalb der genannten Fristen sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die einzelnen Stadtteile?

 

II. Finanzierung, Ressourcen und Beseitigung von Engpässen

5.     Welche konkreten Schwierigkeiten (bei der Planung, dem Bau, den Genehmigungsverfahren oder der Logistik der Zulieferung) sind bei der kommunalen Umsetzung des Programms aufgetreten? Welche konkreten und messbaren Maßnahmen wurden vom Magistrat ergriffen, um diese Probleme zu lösen, und welche Ergebnisse wurden bisher insbesondere zur Beschleunigung des Platzschaffungsprozesses und zur Überwindung von Ressourcenengpässen erzielt?

6.     Besteht derzeit ein Finanzierungsdefizit (sowohl bei den Investitions- als auch bei den laufenden Betriebskosten), um die erforderliche Quantität und Qualität der Plätze sicherzustellen? Es wird um eine Aufschlüsselung der Daten nach Stadtteilen gebeten, sofern möglich. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Defizit zu beheben, auch unter Nutzung von Bundesmitteln?

7.     Wie sieht die Strategie des Magistrats zur Sicherung der laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung nach 2030 aus, wenn die Investitionsprogramme des Bundes (GaFinHG) auslaufen, um eine Finanzkrise zu vermeiden?

 

III. Personalversorgung (Fachkräfte)

8.     Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, um eine ausreichende Zahl an qualifizierten Mitarbeiter*innen zu gewährleisten? Wie stellt sich der aktuelle und prognostizierte Personalmangel aufgeschlüsselt nach Stadtteilen dar? Welche konkreten Anreize (z. B. höhere Vergütung, bessere Arbeitsbedingungen, Garantie auf Vollzeitbeschäftigung, Bereitstellung eines Jobtickets, Unterstützung bei der Wohnungssuche) werden geschaffen, um die Attraktivität der Arbeitsplätze zu erhöhen?

9.     Wird die Einstellung von Fachkräften mit Migrationshintergrund gemäß dem offiziellen Konzept des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Kassel konkret umgesetzt?

10.  Welche Qualifizierungs- und Umschulungsprogramme wurden für nicht spezialisiertes pädagogisches Personal eingeführt oder sind geplant? Besteht ein Qualifikationsgefälle beim Personal zwischen den Stadtteilen?

 

IV. Infrastruktur und Verteilung nach Stadtteilen

11.  Welche neuen Räumlichkeiten (einschließlich konkreter Objekte in den Stadtteilen und voraussichtlicher Fertigstellungstermine) wurden geschaffen oder befinden sich im Bau?

12.  Wie gewährleistet der Magistrat dabei eine sozial gerechte und gleichmäßige Verteilung auf die Stadtteile, um eine Konzentration oder einen Mangel des Angebots in bestimmten Gebieten zu vermeiden?

 

V. Qualität, Inklusion und Soziale Gerechtigkeit

13.  In welcher Weise werden die Grundsätze der Inklusion und Barrierefreiheit bei der Planung neuer Räumlichkeiten sowie bei der Entwicklung pädagogischer Konzepte berücksichtigt? Wie wird deren Umsetzung in allen Stadtteilen sichergestellt?

14.  Wie gewährleistet der Magistrat eine gesunde, den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechende Verpflegung in allen Angeboten und wie wird die soziale Subventionierung (sowohl der Plätze als auch der Verpflegung) für Kinder aus einkommensschwachen Familien und für Alleinerziehende sichergestellt? Welche Mechanismen werden dafür neben den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) genutzt, auch im Hinblick auf die einzelnen Stadtteile?

 

VI. Steuerung, Kooperation und Kontrolle

15.  Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfeträgern, Elternorganisationen und externen gemeinnützigen Organisationen (NPOs) zur Bildung von multiprofessionellen Teams organisiert?

16.  Welche Mechanismen zur unabhängigen Qualitätskontrolle (z. B. externe Audits, erweiterte Beteiligung der Elternbeiräte) sind zur Bewertung der Arbeit der Ganztagseinrichtungen vorgesehen?

17.  Ist eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung über den Stand der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Kassel einschließlich der Daten nach Stadtteilen geplant? Wenn ja, ab wann und in welchem Format?

 

Mehr dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt