„Die Kosten der Unterkunft bei ALG II-BezieherInnen in Eigentumswohnungen müssen in der angemessenen vollen Höhe übernommen werden“ fordert Renate Gaß von der Fraktion Kasseler Linke.ASG.
Bei der Übernahme der Unterkunftskosten für ALGII – BezieherInnen in Mietwohnungen kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Kürzungen.
Neuerdings melden sich bei der Kasseler Linken.ASG vermehrt auch ALGII – BezieherInnen, die in selbst genutztem Wohneigentum leben und denen von der Arbeitsförderung Kassel AFK die ihnen zustehenden Kosten der Unterkunft drastisch gekürzt wurden.
Hintergrund ist, dass Menschen die Eigentumswohnungen besitzen, ihre Unterkunftskosten über das so genannte Hausgeld bezahlen, wozu sie innerhalb einer EigentümerInnengemeinschaft vertraglich verpflichtet sind. Dieses Hausgeld deckt Kosten ab, die bei Nicht-EigentümerInnen über die Miete bezahlt werden, wie z.B. Betriebskosten, Verwaltungskosten oder Instandhaltungen.
Eine Betroffene ist Elvira Kreutz. Ihr wurde von der AFK mitgeteilt, dass weder die Kosten für Verwaltung noch für Reparaturen und Rücklagen für Instandhaltungen übernommen werden. Die Differenz zwischen ihren realen Kosten und dem von der AFK übernommenen Betrag belaufen sich auf knapp 50€.
Die AFK begründet ihr Verhalten mit einer kaum nachvollziehbaren Auslegung eines Gerichtsurteils, welches BesitzerInnen von Einfamilienhäusern keinen Anspruch auf Übernahme einer Erhaltungsaufwandpauschale gewährt, da nur konkret getätigten Ausgaben übernommen werden. (BSG, Urteil vom 03.03.2009, Az. B 4 AS 38/08 R)
Ganz anders verhält es sich allerdings bei Menschen in Eigentumsgemeinschaften. Kommen sie ihrer regelmäßigen Zahlungsverpflichtung innerhalb der Gemeinschaft nicht nach, müssen die BewohnerInnen mit einer Zwangsversteigerung rechnen.
„Die AFK geht davon aus, dass die nicht übernommenen Kosten aus dem Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts genommen werden und nimmt Zwangsversteigerungen billigend in Kauf“ kritisiert Renate Gaß und erinnert an den gesetzlich festgeschriebenen Schutz von Wohneigentum.

